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Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Veröffentlichung zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Informationen über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 MsbG.

Vorinformation zu § 37 Abs. 2 MsbG

Ankündigung des Rollouts moderner Messeinrichtungen im Netzgebiet der Nordhausen Netz GmbH.

Fragen und Antworten zum Thema moderne Messeinrichtungen bzw. zu intelligenten Messsystemen

Was versteht man unter einer modernen Messeinrichtung?

Was versteht man unter einem intelligenten Messsystem?

Auf welcher Grundlage basiert der Austausch meiner Messeinrichtung?

Wer ist mein Messstellenbetreiber?

Welche Vorteile bietet mir die neue Messeinrichtung?

Wie viel Strom verbrauchen die neuen Messeinrichtungen selbst?

Benötige ich einen Internetanschluss, um ein intelligentes Messsystem nutzen zu können?

Warum werden moderne Messeinrichtungen überhaupt eingeführt und sogar zur Pflicht?

Wer bekommt vorrangig ein intelligentes Messsystem und wer erhält nur eine moderne Messeinrichtung?

Muss ich für den Austausch der Messeinrichtung bezahlen?

Ab wann sind moderne Messeinrichtungen durch die Messstellenbetreiber zu verbauen?

Muss der grundzuständige Messstellenbetreiber den Anschlussnutzer über den Einbau einer neuen Messeinrichtung informieren?

Ist der Einbau eines intelligenten Messsystems bzw. einer modernen Messeinrichtung verpflichtend bzw. bindend?

Wie steht es um die Gewährleistung des Datenschutzes bzw. der Datensicherheit?

Wie wird gewährleistet, dass nur ich selbst die Verbrauchsdaten direkt an meinem Zähler abfragen kann?