Photovoltaik Anlage auf einem Dach

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Einspeiser werden

Sie wollen eine Photovoltaik-, Windkraftanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) installieren? Auf dieser Webseite haben wir Ihnen alle relevanten Dokumente zur Verfügung gestellt, welche Sie für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage benötigen.

Vor der Inbetriebnahme

Mit der Checkliste für Erzeugungsanlagen haben Sie alle Punkte im Überblick und können einfach erkennen, welche Dokumente für Ihre Erzeugungsanlage relevant sind.

Nach der Inbetriebnahme

Nachdem die Erzeugungsanlage physisch errichtet wurde benötigen wir noch einige weitere Informationen von Ihnen als Anlagenbetreiber, um den Anspruch Ihrer Vergütung und deren Höhe bestimmen zu können.

Speicheranlagen 

Anlagen ohne Vergütung

Bei Anlagen die einer Förderung bspw. durch der KfW unterliegen kann es sein, dass die Förderung an die Bedingung geknüpft ist, dass Sie auf die gesetzliche Förderung gemäß EEG bzw. KWKG verzichten. Auf diese Weise wird eine sogenannte Doppelförderung ausgeschlossen. Unabhängig davon haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit auf Ihre Förderung zu verzichten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Im Falle eines Verzichts benötigen wir die nachfolgende Verzichtserklärung:

KWK-Anlagen 

Bei KWK-Anlagen ergibt sich der Vergütungsanspruch aus der BAFA-Zulassung oder bei Anlagen bis 10 kW aus der Kopie der Anzeige gemäß Nr. 2 der Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen. Ohne das jeweilige Dokument können wir keine Vergütung gewähren!
www.bafa.de

Bilanzkreiszuordnung & Direktvermarktung 

Bitte nutzen Sie für Neuanlagen, welche umgehend nach dem Netzanschluss in die Direktvermarktung gehen sollen, die Anlage 4 der Bundesnetzagentur unter dem nachfolgenden Link. Für sämtliche andere An-, Ab- und Ummeldungen gelten seit dem 29.01.2015 die "Marktprozesse für Einspeiser" gemäß der Anlage 1 der Bundesnetzagentur.

Übermittlung Zählerstände

Für die termingerechte Abrechnung unserer Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Nordhausen Netz GmbH, bitten wir alle PV-Anlagen Einspeiser die benötigten Zählerstände für den Stichtag 31.12. des Abrechnungsjahres an uns zu übermitteln. Nutzen Sie hierfür einfach das E-Mail-Postfach einspeiser@nordhausen-netz.de, die Telefonnummer 03631/634-628 oder unser Online-Formular zur Übermittlung von Zählerständen

Wir bitten Sie die Datenmeldung für das Abrechnungsjahr bis spätestens zum 3. Werktag des folgenden Kalenderjahres zu tätigen. 

Bei KWK-Anlagen (BHKW) benötigen wir die Zählerstände immer zum letzten Tag eines Jahres-Quartals (31.03., 30.06., 30.09.,31.12.). Hierbei bitten wir Sie, die Datenmeldung bis spätestens 3. Werktag des Folgemonats zu tätigen.

Sollten Sie über eine Zählerfernauslesung (ZFA) verfügen, benötigen wir von Ihnen keine Zählerstände. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) oder ein intelligentes Messsystem (iMS) verfügen.

Hinweis: Ein RLM Zähler wird grundsätzlich nur bei Anlagen größer 100 kW oder komplexen Messkonzepten verbaut.