Einspeiser werden
Sie wollen eine Photovoltaik-, Windkraftanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) installieren? Auf dieser Webseite haben wir Ihnen alle relevanten Dokumente zur Verfügung gestellt, welche Sie für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage benötigen.
Vor der Inbetriebnahme
Mit der Checkliste für Erzeugungsanlagen haben Sie alle Punkte im Überblick und können einfach erkennen, welche Dokumente für Ihre Erzeugungsanlage relevant sind.
- Checkliste für Erzeugungsanlagen pdf 0.3MB
Weitere Dokumente:
- Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlagen mit/ohne DC-Speicher pdf 0.3MB
- Datenerfassungsblatt steckerfertige Erzeugungsanlage pdf 0.3MB
- Datenerfassungsblatt BHKW, Wind- und Wasseranlagen mit/ohne DC-Speicher pdf 0.4MB
- Datenerfassungsblatt AC-Speichersystem pdf 0.3MB
- Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung pdf 0.4MB
- Anmeldung Netzanschluss (Strom) pdf 87.5KB
- Erklärung Betriebsbereitschaft pdf 0.4MB
- Anmeldung zur Abnahme / Inbetriebnahme von anschlussnehmereigenen Übergabe - / Transformatorenstationen pdf 0.4MB
Hinweis: Bei der Errichtung von Erzeugungsanlagen gelten die gültigen technischen Anschlussbedingungen Strom.
Nach der Inbetriebnahme
Nachdem die Erzeugungsanlage physisch errichtet wurde benötigen wir noch einige weitere Informationen von Ihnen als Anlagenbetreiber, um den Anspruch Ihrer Vergütung und deren Höhe bestimmen zu können.
Photovoltaikanlagen
- Erklärung-Photovoltaikanlagen - auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (IBN 2023) pdf 0.2MB
- Erklärung-Photovoltaikanlagen - auf Freiflächen und bauliche Anlagen (IBN 2023) pdf 0.2MB
- Erklärung-Photovoltaikanlagen - Mieterstromzuschlag (IBN 2023) pdf 0.2MB
- Erklärung-Photovoltaikanlagen - Wechsel der Einspeiseart pdf 0.1MB
Speicheranlagen
- Erklärung Speicheranlagen pdf 0.1MB
Anlagen ohne Vergütung
Bei Anlagen die einer Förderung bspw. durch der KfW unterliegen kann es sein, dass die Förderung an die Bedingung geknüpft ist, dass Sie auf die gesetzliche Förderung gemäß EEG bzw. KWKG verzichten. Auf diese Weise wird eine sogenannte Doppelförderung ausgeschlossen. Unabhängig davon haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit auf Ihre Förderung zu verzichten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Im Falle eines Verzichts benötigen wir die nachfolgende Verzichtserklärung:
- Vereinbarung zum Verzicht EEG-Förderung pdf 0.2MB
- Vereinbarung zum Verzicht KWKG-Förderung pdf 0.2MB
KWK-Anlagen
Bei KWK-Anlagen ergibt sich der Vergütungsanspruch aus der BAFA-Zulassung oder bei Anlagen bis 10 kW aus der Kopie der Anzeige gemäß Nr. 2 der Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen. Ohne das jeweilige Dokument können wir keine Vergütung gewähren!
www.bafa.de
Änderung des Vertragspartners
Bilanzkreiszuordnung & Direktvermarktung
Bitte nutzen Sie für Neuanlagen, welche umgehend nach dem Netzanschluss in die Direktvermarktung gehen sollen, die Anlage 4 der Bundesnetzagentur unter dem nachfolgenden Link. Für sämtliche andere An-, Ab- und Ummeldungen gelten seit dem 29.01.2015 die "Marktprozesse für Einspeiser" gemäß der Anlage 1 der Bundesnetzagentur.
- Erklärung Fernsteuerbarkeit § 20 EEG pdf 0.4MB
Übermittlung Zählerstände
Für die termingerechte Abrechnung unserer Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Nordhausen Netz GmbH, bitten wir alle PV-Anlagen Einspeiser die benötigten Zählerstände für den Stichtag 31.12. des Abrechnungsjahres an uns zu übermitteln. Nutzen Sie hierfür einfach das E-Mail-Postfach einspeiser@nordhausen-netz.de, die Telefonnummer 03631/634-628 oder unser Online-Formular zur Übermittlung von Zählerständen.
Wir bitten Sie die Datenmeldung für das Abrechnungsjahr bis spätestens zum 3. Werktag des folgenden Kalenderjahres zu tätigen.
Bei KWK-Anlagen (BHKW) benötigen wir die Zählerstände immer zum letzten Tag eines Jahres-Quartals (31.03., 30.06., 30.09.,31.12.). Hierbei bitten wir Sie, die Datenmeldung bis spätestens 3. Werktag des Folgemonats zu tätigen.
Sollten Sie über eine Zählerfernauslesung (ZFA) verfügen, benötigen wir von Ihnen keine Zählerstände. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) oder ein intelligentes Messsystem (iMS) verfügen.
Hinweis: Ein RLM Zähler wird grundsätzlich nur bei Anlagen größer 100 kW oder komplexen Messkonzepten verbaut.