Rohbau

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Nordhausen Netz GmbH
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Baustrom

Vor oder spätestens mit Beginn einer Baumaßnahme ist im Regelfall ein Stromanschluss für den Betrieb der Baumaschinen erforderlich.

Dieser zeitlich befristete Netzanschluss wird durch den von Ihnen, als Anschlussnehmer, beauftragten Installateur (Elektrofachbetrieb) angemeldet. Dieser vorläufige Netzanschluss ist auf maximal 1 Jahr begrenzt.

Die Anmeldung enthält mindestens folgende Angaben:

  • Lageplan mit Kennzeichnung des vorgesehenen Standortes des Baustromanschlusses
  • vorgesehene Leistungsinanspruchnahme
  • Zeitraum der Baumaßnahme
  • Wird später ein dauerhafter Netzanschluss an gleicher Stelle benötigt?

Der Baustromanschluss sollte in Abhängigkeit von der Größe des Bauvorhabens und der damit verbundenen, möglicherweise auch aufwendigen, Anschlusslösung so frühzeitig wie möglich mit der Nordhausen Netz GmbH als zuständiger Netzbetreiber abgestimmt werden.

Bis 30 kW werden für die Zählung der entnommenen elektrischen Arbeit Eintarif-Drehstromzähler mit einer max. Strombelastbarkeit von 60 A (entspricht ca. 30 kW) eingesetzt. Für einen Bedarf von mehr als 30 kW ist für die Messung des Energieverbrauches eine Wandlermessung vorzusehen.

Vom Elektroinstallateur ist ein Anschlussschrank nach DIN VDE 0662 Teil 501 und DIN 43868 zur Aufnahme des Baustromzählers bereitzustellen.

Die Inbetriebnahme des Anschlussschrankes/Baustromanschlusses und das Setzen des Zählers erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber bzw. dessen Beauftragten.

Nachdem die Baumaßnahme beendet wurde, wird der bis dahin zeitlich befristete Netzanschluss vom Netz getrennt.

Die bezogene elektrische Energie wird entsprechend den allgemeinen Preisen für die Grund- und Ersatzversorgung abgerechnet. Die entsprechenden Preise entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Energieversorgung Nordhausen GmbH.

Energieversorgung Nordhausen GmbH
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