E-Auto beim Laden

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Nordhausen Netz GmbH
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Ladeeinrichtung anmelden

Das Anmeldeverfahren

Bei der Installation von Ladetechnik für Ihre Elektromobilität ist zu beachten, dass sämtliche Ladetechnik generell beim zuständigen Netzbetreiber meldepflichtig ist und angezeigt werden muss. Bei Ladetechnik ab einer Ladeleistung von mehr als 12 kW bedarf es zusätzlich einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber, um eventuelle Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz abschätzen zu können.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anmeldung aufgeführt, um Ihnen das Anmeldeverfahren bei uns zu erleichtern.

Ladetechnik und Energieerzeugungsanlagen

Sollten Sie beabsichtigen, Ihre Ladetechnik mit Strom aus regenerativen Energien zu versorgen und zusätzlich eine oder mehrere Erzeugungsanlagen zu errichten, beachten Sie bitte, dass ebenfalls sämtliche Erzeugungsanlagen beim Netzbetreiber anmeldungspflichtig sind.

Anzeige von Ladeleistung bis 12 kW

Anzeige von Ladeleistung ab 12 kW

Benötigte Anmeldeunterlagen: