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Nordhausen Netz GmbH
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Verordnungen, Musterverträge und Preisblatt

Verordnungen

Bei Fragestellungen zum Thema Netzanschluss gelten derzeit die nachfolgenden Verordnungen:

Ergänzende Bedingungen und Preisblätter

In Ergänzung zu den genannten Verordnungen sind die folgenden Bedingungen zu berücksichtigen:

Musterverträge

Am 08. November 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01. November 2006 (BGBl. I 2006, S. 2477) in Kraft getreten.

Die Netzanschlussverordnungen haben einen unmittelbaren Einfluss auf die, mit uns abgeschlossenen, Netzanschlussverträge. Nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13. Juli 2005 mit uns abgeschlossen wurde.

Durch die öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung im Internet machen wir von diesem Recht Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben erfolgt mit Wirkung auf den Tag nach der Bekanntgabe. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar, eine Anpassung ist somit nicht erforderlich.