Erneuerbare Energien
Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
Auf der Grundlage von § 93 des EEG 2014 ist am 01.August 2014 die Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) erlassen worden.
Danach müssen Anlagenbetreiber ihre Anlagen (Neuanlagen) im "Anlagenregister" registrieren lassen bzw. Änderungen bei Bestandsanlagen melden.
Zur Registrierung bzw. Meldung von Bestandsanlagen finden Sie im folgenden PDF-Dokument "Registrierungspflicht für Bestandsanlagen nach AnlRegV" weitere Informationen und Hinweise.
Die Anlagenregisterverordnung finden Sie ebenfalls untenstehend als Dokument zum Nachlesen.