Nach Inbetriebnahme
Photovoltaikanlagen
- Erklärung-Photovoltaikanlagen - bis 7 kWp (IB 2017)
- Erklärung-Photovoltaikanlagen - größer 7 kWp bis einschließlich 750 kWp (IB 2017)
- Erklärung-Photovoltaikanlagen - größer 750 kWp (IB 2017)
Speicheranlagen
Anlagen ohne Vergütung
KWK-Anlagen
BAFA-Zulassung oder bei Anlagen bis 10 kW (Kopie der Anzeige gemäß Nr. 2 der Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen)
EEG-Umlagepflicht
Änderung Vertragspartner
Bilanzkreiszuordnung & Direktvermarktung
Bitte nutzen Sie für Neuanlagen, welche umgehend nach dem Netzanschluss in die Direktvermarktung gehen sollen, die Anlage 2 der Bundesnetzagentur unter dem nachfolgenden Link. Für sämtliche andere An-, Ab- und Ummeldungen gelten seit dem 29.01.2015 die "Marktprozesse für Einspeiser" gemäß der Anlage 1 der Bundesnetzagentur.
Inanspruchnahme Stromsteuerbefreiung
Übermittlung Zählerstände
Für die termingerechte Erfassung der Zählerstände bitten wir alle Einspeiser die benötigten Daten an
einspeiser@nordhausen-netz.de oder per Fax 03631/634-620 bis spätestens zum 2. Werktag des Folgemonats zu übermitteln.